Basisschulung für kombinierte Angebote zur Betreuung und Entlastung nach §45a SGB XI und §8 SächsPflUVO  - 40 UE

Zulassung erfolgte durch

Fachservicestelle Sachsen für Alltagsbegleitung, Nachbarschaftshilfe, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und pflegende Angehörige im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt


 


Zielgruppe

Helfende nach den Richtlinien des § 8 SächsPflUVO und gemäß § 45a SGB XI

Rechtliche Nachweiserbringungspflicht

lt. der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung für die Anerkennung und Förderung von Unterstützungsangeboten in der Pflege (Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung – SächsPflUVO)

 „Ziel dieser Verordnung ist der Auf- und Ausbau von regional verfügbaren Angeboten zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige, die Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar nahestehender Pflegepersonen sowie die Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags durch bedarfsorientierte und qualitätsgesicherte Angebote. Die regionalen Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen die Dienste der professionellen Pflegeeinrichtungen ergänzen.“

 

Nachweis

Zertifikat über die Teilnahme an der Fortbildung zur Tätigkeitsberechtigung als helfende Person.

Dauer/ Umfang:
5 Tage á 8 Unterrichtsstunden = 40 UE
Vollzeit/ Teilzeit/ begleitend möglich

Kosten:
auf Anfrage, auch Inhouse-Schulungen möglich

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Inhalt der Basisschulung

  • Basiswissen über Krankheits- und Behinderungsbilder, Behandlungsformen und Pflege der zu betreuenden Menschen, insbesondere Grundlagen zum Krankheitsbild der Demenz mit Verbreitung, Formen und Verlauf der Erkrankung sowie Prävention, Hilfsangeboten und Versorgungsstrukturen,
  • angemessene Grundkenntnisse, um jederzeit auf einen, auch krankheitsspezifisch auftretenden, Notfall reagieren oder mit einer akut auftretenden Krisensituation umgehen zu können,
  • Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung des sozialen Umfeldes und des bestehenden Hilfe- und Unterstützungsbedarfs der Pflegebedürftigen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Umgang mit den pflegebedürftigen Personen, insbesondere der Erwerb von Handlungskompetenzen in Bezug auf das Einfühlen und im Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressionen und Widerständen der pflegebedürftigen Personen, der pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehender Pflegepersonen sowie Kenntnisse über Teilhabemöglichkeiten am Leben in der Gesellschaft,
  • Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Kommunikation und Gesprächsführung,
  • Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Umgang mit pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen einschließlich Kenntnissen über die Bedeutung und Methoden zur Selbsthilfe und Selbstfürsorge, über typische Belastungssituationen sowie mögliche Anlaufstellen, die hierfür Hilfe zur Verfügung stellen,
  • Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Zusammenarbeit zwischen Fachkräften und Helfenden,
  • bei Entlastungsleistungen Möglichkeiten der Begleitung und Unterstützung in der Versorgung von pflegebedürftigen Personen sowie Möglichkeiten der Begleitung und Unterstützung von Pflegepersonen vermittelt,
  • Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zu Methoden sowie Möglichkeiten der Betreuung und Beschäftigung,
  • Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Selbstmanagement im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements, unter anderem Reflexion und Austausch zu der eigenen Rolle, dem Zusammenwirken mit anderen Unterstützern und zu den Erfahrungen während des ehrenamtlichen Engagements
  • bei haushaltsnahen Dienstleistungen zusätzlich noch hauswirtschaftliche Inhalte umfasst

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