Maßnahmekombination „KOMPAKT“
nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III sowie nach § 45 SGB III

Die Hauptziele der Maßnahmekombination KOMPAKT…

• Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
• Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungs-hemmnissen
• Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung
• Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

… erreichen wir durch eine zielorientierte, kontinuierliche und bewährte Zusammenarbeit mit verschiedenen regionalen Partnern und Akteuren in funktionierenden Netzwerkstrukturen.

Bild Kompakt

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